Regionalgruppe Dresden

Wieder mehr Baumfällungen – BUND Dresden gibt Handlungsempfehlungen

14. Februar 2024 | Bäume, Naturschutz

Von Ende Januar bis in den März hinein werden erfahrungsgemäß die meisten Bäume in der Stadt gefällt. Nicht alle Fällungen geschehen rechtmäßig bzw. aus Notwendigkeit.

Der BUND Dresden ruft daher die Bürger:innen auf, aktiv zu werden, wenn sie von (geplanten) Baumfällungen in ihrer Nachbarschaft erfahren.

Grund für die Häufung ist, dass am 1. März die Vogelschutzsaison beginnt. Bis Ende Oktober dürfen Bäume dann nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Dresdner Umweltamts gefällt werden. Unabhängig von dieser Schutzfrist aber gilt die Dresdner Gehölzschutzsatzung das ganze Jahr hindurch. Laut dieser dürfen u. a. Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 30 cm nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung gefällt werden. Die Gehölzschutzsatzung gilt auch für Großsträucher, Kletterpflanzen und Hecken ab einer bestimmten Größe. Eine Ausnahme bilden behutsame Pflegeschnitte. Leider wird die Gehölzschutzsatzung immer wieder missachtet.

„Gehölze in Dresden besser zu schützen, ist jetzt wichtiger denn je. Einerseits braucht es mehr Grün in der Stadt für die Lebensqualität, Klimaanpassung sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität. Andererseits haben die Wetterextreme der letzten Jahre vielen Gehölzen in Dresden zugesetzt. Gehölze zu beseitigen, darf vor diesem Hintergrund keine leichtfertige Option sein“, sagt Daniel Blume, stellv. Vorsitzender des BUND Dresden.

Der BUND Dresden ruft daher die Bürger:innen dazu auf, aktiv zu werden und nennt folgende Möglichkeiten:

  • die Handelnden (z.B. Grundstückseigner, Hausverwaltung, Baumpflegefirma) fragen, warum gefällt werden soll und ob Alternativen zur Fällung geprüft wurden
  • erforderliche Genehmigungen zeigen lassen:
  • -- ganzjährig: Fällgenehmigung, ausgestellt vom Umweltamt
  • -- zusätzlich von März-September: „Befreiung vom Gehölzschnittverbot nach § 67 (1) BNatSchG“, ausgestellt vom Umweltamt
  • wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Fällung besteht, das Umweltamt befragen, ob die Fällung genehmigt wurde, im akuten Fall die Polizei oder das Ordnungsamt rufen
  • über Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Baumerhalts beim Umweltamt informieren (i. d. R. mind. 60 Prozent)

Mit Blick auf die Umweltleistungen wird deutlich, wie wertvoll ältere Bäume sind: Sie prägen nicht nur das Ortsbild, sondern bilden Schatten, mildern Hitzewellen und speichern CO2. Um diese immensen Funktionen eines Baumes mit 20 Metern Durchmesser auszugleichen, würden 400 junge Bäume benötigt werden. Dies wird mit keiner Ersatzpflanzung erfüllt. Entsprechend sind alte und mittelalte Bäume besonders zu schützen.

Darüber hinaus weist der BUND Dresden darauf hin, dass auch Gebüsche massiv zerstört werden, wobei diese leider nicht unter Schutz stehen. Diese sind allerdings sehr wichtig für die städtische faunistische Artenvielfalt (v. a. für Säugetiere, Heckenbrüter sowie Kriechtiere wie z. B. Zauneidechsen).

Der BUND Dresden setzt sich derzeit gemeinsam mit der NABU Regionalgruppe Dresden-Meißen für eine Verbesserung des Gehölzschutzes in Dresden ein.

Weitere Informationen:

Kontakt

Louise Hummel-Schröter | Vorstandsmitglied BUND Dresden/Öffentlichkeitsarbeit | louise.hummel-schroeter (at) bund-dresden.de

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